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Corona
Lockerungen

 

WANN DÜRFEN TANGOSCHULEN WIEDER ÖFFNEN UND WANN DÜRFEN WIEDER EVENTS STATTFINDEN?
  >> CORONA SONDERSEITE  
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Aktuelle Entwicklungen

Wir beobachten die weitere Corona-Entwicklung und verfolgen die weiteren Lockerungsmaßnahmen in den Bundesländern. Für die Tangoschulen, Tango-Veranstalter, Tangomusiker, Tango-DJs und Tangounternehmer*innen im Reise- oder Tangomode-Bereich stellt sich weiterhin die existentielle Frage, in welchem Umfang sie auch in Zukunft tätig sein können.

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(Letzte Aktualisierung: 30.10.2020)

Diese Seite wurde nach dem 1. Corona-Lockdown im März 2020 geschaltet. Mit dem 2. Lockdown im November 2020 gibt es eine neue Informationsseite: >>hier lesen

 

In welchem Rahmen sind Veranstaltungen möglich?

Die Zahl der Neuinfektionen steigt - und uns erreichen Anfragen, was derzeit erlaubt ist. Darauf gibt es leider nicht nur 1 Antwort, da die Regelungen in den Bundesländern (und teilweise offenbar auch regional) unterschiedlich sind. Die aktuellen Regelungen in den Bundesländern findet Ihr >>hier
(Milongas sind oft nicht, oder nur unter Auflagen möglich. Tango wird als Sport angesehen und fällt unter die Regelungen für Kontaktsport).



Tangoschulen können in einigen Bundesländern bereits unter strengen Auflagen wieder Unterricht anbieten (Paarweise und/oder in kleinen Gruppen - teilweise aber auch nur "kontaktfrei") - und Tangomusiker können teilweise kleinere Konzerte planen. Dabei kann es durchaus sein, dass mit der lokalen Behörde (Gesundheits- oder Ordnungsamt) ein Hygienekonzept abgestimmt und genehmigt werden muß. Der Einzelhandel darf in allen Bundesländern wieder öffnen (unter den bekannten Bedingungen). Läden mit Tangomode und Tangoschuhe warten also auf Euren Besuch.

 

Bis wir wieder im „Normalbetrieb“ angekommen sind, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin bieten viele Tangoschulen und Veranstalter virtuelle Milongas, Online-Kurse und andere digitale Angebote an. Eine Übersicht dazu findet Ihr auf unserer Corona-Sonderseite.

Veranstaltungen sind zwar in vielen Bundesländern wieder möglich (ausgenommen Großveranstaltungen). Jedoch erlauben die Abstands- und Kontaktbeschränkungen oft keinen oder nur sehr eingeschränkten Milonga-Betrieb. Informationen über Milonga- Wiedereröffnungen findet Ihr auf unserer neuen Seite "Milonga-Restarts".

 

Nachfolgend eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern sowie in Österreich und der Schweiz (Stand: 07.07.2020, 18:15 Uhr):

 

Bayern:

- Tanzschulen dürfen seit dem 8. Juni wieder öffnen, für kontaktlosen Tanz sowie für Paartanz mit einem festen Tanzpartner
(>> Link: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit (Rechtsgrundlagen, Allgemeinverfügungen, Bekanntmachungen)

Baden-Württemberg:

- Tangoschulen dürfen seit dem 02.06.2020 wieder öffnen
( >> Link: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg)

 

Berlin:

 

Der Berliner Sportsenator Andreas Geisel dem Tagesspiegel mit, dass Kontaktsport ab sofort wieder erlaubt ist. Zitat: „Aufgrund des sehr niedrigen Infektionsgeschehens lassen wir Kontaktsport und Mannschaftssport wie zum Beispiel Rudern ausnahmsweise zu“. Ob darunter auch Tanzsport fällt, ist nicht bekannt. Am Dienstag, den 21. Juli wird der Senat über weitere Lockerungen diskutieren. Die Infektionsschutzverordnung soll dann angepasst werden. Bis dahin werden, so Geisel, das festgeschriebene Kontaktsportverbot nicht mehr geahndet. Wir haben jedoch noch keine Info erhalten, ob damit auch Tango-Unterricht mit Partnerwechsel angeboten werden kann und ob auch Milongas ggf. wieder stattfinden dürfen. Wir bleiben dran am Thema und werden hier darüber informieren.


- Tangoschulen dürfen unter Auflagen seit dem 02. Juni 2020 unter Auflagen wieder öffnen.

Details sind der folgender Verordnung zu entnehmen:  SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Senats von Berlin.

Mit dieser Verordnung sind ab Dienstag (2. Juni) Paartanz und Sport in Gruppen in gedeckten Sportanlagen (Tanzräumen) wieder erlaubt: "Die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen; der Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 genannten Personenkreis (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht)".

Dabei gilt es zu beachten:

  • Personen, die nicht in einem Haushalt leben, müssen weiterhin Abstand zueinander halten (1,5m).


( >>Link: Verordnung des Landes Berlin)

Brandenburg:

  • Tangoschulen dürfen unter Auflagen seit dem 28.05.2020 wieder öffnen

( >>Link: Aktuelle Meldungen der Landesregierung Brandenburg)

 

Bremen:

  • Tangoschulen dürfen ab dem 27. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen. Wichtigste Bedingung: Jeder Person steht eine Bewegungsfläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung (? ? ?)

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 Personen bleiben bis Ende August verboten.

(>> Link: Informationen zur Corona-Situation)

Hamburg:

- Tangoschulen dürfen ab dem 28.05.2020 unter Auflagen wieder öffnen
( >>Link: Verordnungen und Allgemeinverfügungen)

Hessen:

  • Tangoschulen dürfen Unterricht mit Paaren (gebildet aus Personen desselben Hausstands) geben. Maximal 5 Paare.

  • Tangokonzerte: Ab dem 18. Mai sind im Freien Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen auch mit mehr einer höheren Teilnehmerzahl.

( >>Link: Land Hessen - Verordnungen und Allgemeinverfügungen)

 

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Tangoschulen: Ab 15. Juni 2020 dürfen nach unseren Informationen Tanzschulen wieder öffnen

  • Tangokonzerte: Ab dem 18. Mai sind Veranstaltungen mit 150 (Outdoor) beziehungsweise 75 Personen (Indoor) erlaubt

( >> Link: Wichtige Informationen zum Coronavirus des Landes Mecklenburg-Vorpommern)

Niedersachsen:

Update 14.07.2020, 9:15 Uhr:

Niedersachsen: Ist Tanzen mit bis zu 30 Personen mit Partnerwechsel wieder erlaubt?

 

In Niedersachsen gibt es eine neue Verordnung. Und da Tango zum Sport gezählt wird, könnten die folgende Lockerung auch für Tangokurse und Milongas gelten. Es heißt: „Für Mannschaftssportlerinnen und -sportler ist nun der Weg frei für Spiele, soweit dabei die Personenzahl von 30 nicht überschritten wird. Das Erfordernis einer festen Gruppe entfällt damit, notwendig ist jedoch die Dokumentation aller Namen.“ In den FAQ steht dann: „Bei der Sportausübung in Gruppen von bis zu 30 Personen ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet. Leider geht aus der Verordnung nicht hervor, ob das auch für den „Tanzsport“ zutrifft. Wenn wir Details wissen, werden wir hier darüber informieren.

 

>>Hier der Link zu den FAQs
 

  • Tanzschulen dürfen offenbar ab  dem 25.05.2020 unter Auflagen wieder öffnen

( >>Link: Vorschriften der Landesregierung)

Nordrhein-Westfalen:

  • Tanzschulen dürfen seit dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. Der Unterricht ist auf die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt. Ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen muß gewährleistet werden.

  • Kleinere Tangokonzerte unter freiem Himmel sind erlaubt. Unter strengen Auflagen dürfen kleinere Konzerte auch in Gebäuden stattfinden. Zulässig sind nicht mehr als 100 Zuschauer.

  • Milongas: Offenbar finden in NRW vereinzelt auch wieder kleine Milongas statt!??

    Was erlaubt ist, steht in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung.

( >>Link: Aktuelles zum Coronavirus von der Landesregierung in NRW)

Rheinland-Pfalz:

  • Tangoschulen dürfen ab dem 27. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen

  • Tangokonzerte: Außenveranstaltungen mit max. 100 Personen sind ab dem 27. Mai wieder möglich (mit den bekannten Auflagen). Ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 Personen angehoben. Etwas später sollen Lockerungen für Indoor-Events greifen. Mit max. 75 Personen (voraussichtlich ab dem 10.06.). Ab dem 24.06. sollen es dann bis zu 150 Personen sein dürfen.
    (siehe auch „siebtente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz")

     

Saarland:

Melina aus dem Saarland hat mitgeteilt, dass dort Unterricht und Milongas mit Partnerwechsel unter 25 Personen stattfinden können. Auch mehr als 25 Teilnehmer sind erlaubt, wenn 5 bis 10 Quadratmeter pro Person und Unterteilung in Gruppen mit nicht mehr als 25 Personen eingehalten werden.
 

  • Tangoschulen: Dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen, jedoch mit folgender gravierender Einschränkung: Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht (kontaktfreie Durchführung)

( >> Link: Rechtsverordnung und Maßnahmen der Saarländischen Landesregierung)

Sachsen:

  • Tanzschulen dürfen wieder geöffnet werden, sofern sie ein Hygienekonzept erstellt haben und dies auch umsetzen.

(siehe auch Sächsische Corona-Schutzverordnung)
(>> Link: Amtliche Bekanntmachungen zum Coronavirus des Landes Sachsen)


Ab dem 01. September 2020 gelten in Sachsen weitere Lockerungen. Dann sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wieder möglich sein. Bedingung: Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sollen nur dann bestehen bleiben, wenn eine Kontaktverfolgung nicht möglich ist. Der Betrieb von kleineren Theatern und Opern mit weniger Abstand ist dann also möglich, wenn die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist.

Man darf gespannt sein, was das für Milongas bedeutet. Mann kann es so interpretieren, dass auch Paartanz wieder möglich ist (nicht nur als Kurse/Training, sondern als Event), wenn die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist.

 

Sachsen-Anhalt:

  • Tangoschulen dürfen unter Auflagen ab dem 28. Mai 2020 wieder öffnen.

( >>Link: Verordnungen, Erlasse und Empfehlungen der Landesregierung)

Schleswig-Holstein:

  • Tangoschulen: Wie es aussieht, können Tanzschulen ab dem 18.05.2020 wieder tätig sein (jedoch unter strengen Auflagen)

  • Tangokonzerte: Ab dem 18. Mai werden Veranstaltungen mit bis 50 Sitzplätzen wieder gestattet. Die Besucher müssen sich vorher registrieren.

(>>Info zur Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung )
( >>Link: Landesverordnung und Erlasse der Landesregierung Schleswig-Holstein)

Thüringen:

  • Tangoschulen dürfen offenbar seit dem 13.05.2020 wieder tätig sein (siehe Bericht >>hier


Die neue Thüringer Schutzverordnung sieht vor, dass Kommunen weitgehend eigenständig über weitere Lockerungen entscheiden können. Ministerpräsident Bodo Ramelow hat angekündigt, vom 6. Juni an auf allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten zu wollen. Damit würden landesweite Regeln zu Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten. Anstatt dieser Vorgaben soll es dann regionale Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort geben.

( >> Link: Corona-Informationsportal des Landes Thüringen)

 

Österreich:

  • Tanzschulen dürfen wieder öffnen

( >>Link: Gesetze, Verordnungen und Erlässe in Österreich)

Schweiz:

- Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 die weitgehende Lockerung der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Tanzschulen können ab dem 6. Juni 2020 ihren Betrieb vollumfänglich wieder aufnehmen (>> Info hier)

 

 

Wir werden diese Übersicht laufend aktualisieren.
Hinweise auch gerne per E-Mail an info@tango-argentino-online.com 

 

Tangoreisen: Ab Juni sollen Reisen innerhalb der EU wieder möglich sein. Bitte erkundigt Euch beim jeweiligen Anbieter, ob eine geplante Tangoreise doch noch stattfinden wird.

Anbieter findet Ihr in unserer Rubrik "Travel/Reisen". Einen weiteren Überblick über Tangoreisen bietet die Zeitschrift Tangodanza: (>>Link)

Alle Angaben ohne Gewähr

>> zur Corona-Sonderseite

 
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