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Tangoszene retten
Gemeinsam gegen den
Coronavirus

 

INFORMATIONEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE TANGO-PROFESSIONALS - #tangoszeneretten

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Rückblick:

Bundesweiter Aufruf

WELTKULTURERBE TANGO ARGENTINO IN DEUTSCHLAND RETTEN

Liebe Tangoszene in Deutschland,

tangodanza.detango-argentino-online.com und das Tango Community Netzwerk haben dazu aufgerufen, die Petition zu unterschreiben:

FÜR FINANZIELLE HILFE JETZT UND BESSERE POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN IN ZUKUNFT

 

Am 21.06.2020 wurde die Petition geschlossen und hat 7.786 Unterschriften gesammelt. Im nächsten Schritt wird die Petition in den Bundesländern an die Politik übergeben.

Im Tango Community Netzwerk sind Tangoprofis aus ganz Deutschland (Tangoschulen, Tango-DJs etc.) organisiert.

Begleitend zur Petition haben wir am 03. Juni 2020 um 11:55 Uhr eine bundesweite, zeitgleiche Aktion durchgeführt. Den Rückblick dazu findet Ihr >>HIER

 

>>Ein erster Bericht zur Übergabe der Petition an die Politik ist hier zu finden

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Die Tango-Professionals im gesamten deutschsprachigen Raum wurden hart von der Corona-Krise getroffen. Tangoschulen und Milongas mussten geschlossen werden. Anbieter von Tangoreisen und Tangofestivals mussten Ihre Angebote absagen oder im besten Fall verschieben. Viele, die vom Tango leben, haben keine Einnahmen mehr. Existenzen sind gefährdet. Inzwischen werden unter Auflagen wieder Tangokurse, Tangoreisen und Milongas angeboten.

 

Zwar hat die Politik schnell gehandelt: Auch Solo-Selbstständige, Künstler, Freelancer und kleine Unternehmen haben von den Soforthilfe-Massnahmen profitiert, bei vielen kam diese Hilfe jedoch nicht an, weil die Grundvoraussetzungen nicht gegeben waren. Und die Frage ist, ob die Zuschüsse ausreichen werden, um die Krise zu überstehen. Trotz Wiedereröffnung der Tangoschulen erwirtschaften diese oft nur einen Teil des Vor-Coronaumsatzes.

 

Nachfolgend eine Zusammenfassung von Informationen, die in der Facebook-Gruppe  "Tangoszene retten: Tangoprofis gemeinsam gegen den Coronavirus" zusammengetragen worden sind. Dort finden Tango-Professionals wichtige Informationen für ihre Existenzsicherung.

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In den letzten Monaten haben wir über den aktuellen Stand während der Coronakrise berichtet. Inzwischen wurden Tangoschulen wieder geöffnet. Tangoreisen und Milongas finden wieder statt. Das alles unter Auflagen. Hier noch einmal die Historie (Aktualisierungen finden hier nicht mehr statt):

Wann dürfen Tangoschulen wieder öffnen?

Täglich beobachten wir die weitere Corona-Entwicklung und verfolgen die Lockerungsmaßnahmen in den Bundesländern. Für die Tangoschulen, Tango-Veranstalter, Tangomusiker, Tango-DJs und Tangounternehmer*innen im Reise- oder Tangomode-Bereich stellt sich die existentielle Frage, wann sie wieder tätig werden können - und in welchem Umfang. Wir haben eine Übersicht erstellt, die laufend aktualisiert wird: >> hier  ansehen

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Update 14.10.2020, 12:50 Uhr:

 

Weitere Überbrückungshilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen?

 

Liebe Mitglieder im Tango Community Netzwerk,

 

laut einem Bericht bei tagesschau.de plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen: „Demnach soll vor allem dem Hotel- und Gaststättengewerbe und der Veranstaltungsbranche unter die Arme gegriffen werden“, heißt es. Und weiter: „Darüber hinaus sei ein sogenannter Unternehmerlohn im Gespräch, der für Freiberufler und Soloselbstständige interessant sein könnte, sofern diese nicht anderweitig förderberechtigt seien und deswegen in die Grundsicherung fallen könnten.“

 

>> Hier der Link zum Nachlesen

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Update 18.07.2020, 11:20 Uhr:

 

News aus Hamburg: Neustartprämie für Künstlerinnen, Künstler und Kreative

 

Liebe Mitglieder des Tango Community Netzwerkes,

in Hamburg kann eine Neustartprämie für Künster*Innen und Kreative beantragt werden. Für die von den Pandemiebeschränkungen besonders betroffenen Künstlerinnen, Künstler und Kreativen hat Hamburg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, damit diese für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Hamburg unverzichtbare Gruppe möglichst gut durch diese schwierige Zeit kommt.

Mit der „Neustartprämie“ soll den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen vor allem geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt für diese einmalige und pauschale Neustartprämie in Höhe von 2.000 Euro sind Künstlerinnen, Künstler und Kreative, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind, und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Antragsfrist: Bis 31.08.2020. Details unter https://www.hamburg.de/neustartpraemie/ 

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Update 13.05.2020, 12:10 Uhr

Österreich: Kleine Veranstaltungen im Sommer möglich?

Nach einem Bericht bei vienna.at macht Rudolf Anschober (Gesundheitsminister) der Kulturszene Hoffnung: Kleine Veranstaltungen im Sommer sind vielleicht möglich. Hier ein Auszug:

„Es werde "gar nicht so einfach sein, Lösungen zu finden, etwa für Filmschaffende bei großen Filmproduktionen. Oder auch Lösungen für Chöre zu finden. Mein Ziel ist aber: Schaffen wir es - und da bin ich mir mit (Staatssekretärin, Anm.) Ulrike Lunacek einig -, dass über den Sommer kleine und mittlere Veranstaltungen möglich werden, die im Sitzen stattfinden, und wo man einen Abstand schaffen kann. Und daran arbeiten wir. Ich hoffe, dass dann die Kulturschaffenden wieder zufrieden sind."

>> Hier der Link

 

Tangokonzerte mit Abstands- und Hygieneregeln sind also in Österreich ggf. denkbar. Aber auch in Deutschland wird das möglich sein. In NRW sind seit dem 11. Mai Ab 11. Mai kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig (immer unter den bekannten Auflagen)

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Update 13.05.2020, 12 Uhr

NRW: Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm werden ausgeweitet

Zuschuss für den Lebensunterhalt

Auf der Homepage vom Land NRW ist folgende Information nachzulesen:

„Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus:

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro. Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.“

Hier der Link: https://www.land.nrw/corona

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Update 13.05.2020, 9:20 Uhr:

Sachsen: Tanzschulen dürfen wieder öffnen

Wie wir heute morgen erfahren haben, dürfen Tanzschulen in Sachsen wieder öffnen (wie es aussieht ab dem 15.05.2020). Hier der Wortlaut: „Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen.“

>> Hier Link zur Homepage des Landes Sachsen

 

Nach NRW, BW und Hessen wäre Sachsen damit das vierte Bundesland, in dem Tanzschulen wieder öffnen dürfen. Sobald es Meldungen aus anderen Bundesländern gibt, erfahrt Ihr die News hier oder auf unserer Corona-Sonderseite unter https://www.tango-argentino-online.com/coronavirus

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Update 08.05.2020, 8:15 Uhr

Liebe Tango-Community,

hier eine aktuelle Info vom VGSD (Verein der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.):

Erstes Gerichtsurteil macht Hoffnung:
Chance auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz jetzt sichern!

Im Bericht vom VGSD heißt es u.a.: „Ein erstes Urteil des Landgerichts Heilbronn liegt bereits vor. Zwar verneint es im konkreten Streitfall einen Anspruch, weil hier eine ausreichend hohe Soforthilfe gezahlt worden sei. Es macht aber Hoffnung für anders gelagerte Fälle, wo dies nicht der Fall war.“

>> Den gesamten Text könnt Ihr hier nachlesen

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Update 07.05.2020, 17.35 Uhr:

 

NRW und Baden-Württemberg:

Tangoschulen dürfen unter Auflagen wieder öffnen

(Voraussetzung dafür sind natürlich die behördlichen Vorgaben zu Hygiene- und Abstandsregeln)

 

  • Baden-Württemberg: Nach Pfingsten 2020

  • NRW: 11. Mai 2020, auch kleinere (Tango-)konzerte unter freiem Himmel sind erlaubt

 

Für die anderen Bundesländern liegen uns noch keine Informationen vor. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

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Update 30.04.2020, 10:10 Uhr:

  • Aufruf zum nächsten Zoom-Meeting am 06.05.2020

  • Neues zum Strukturfonds für die (freie) Kulturszene

 

Liebe Tango-Community,

kurz vor dem langen Wochenende hier noch ein kurzes Update und vor allem der Aufruf an alle Tango-Professionals am kommenden Mittwoch, den 06. Mai 2020 um 17:30 Uhr an unserer nächsten Zoom-Videokonferenz teilzunehmen. Details zum Event findet Ihr unter https://www.facebook.com/events/269830647747392/

 

Alle, die Interesse am Aufbau eines Netzwerks für die Tangoszene haben, laden wir in die Gruppe „Tango Community Netzwerk“ ein. Darüber werden dann alle weiteren Aktionen abgestimmt und koordiniert. Der Gruppe beitreten könnt Ihr unter (den Aufruf bitte über alle relevanten Kanäle weiterleiten und teilen).: https://www.facebook.com/groups/262079674920186/

 

Hilfsfonds für die Kulturszene:

Wir haben in dieser Gruppe bereits darüber informiert, dass die Politik im Bund und in den Ländern über einen Strukturfons für die Kulturszene nachdenkt. Die Süddeutschen Zeitung berichtet im Artikel „Milliarden für Kulturszene? Bund und Länder für Fonds“ vom 29.04.2020 darüber. Darin heißt es u.a.: „Die aktuelle Hilfen haben aus Sicht des Hamburger Kultursenators Carsten Brosda eine zu defensive Perspektive. "Wir müssen viel mehr darüber nachdenken, wie wir Förderprogramme entwickeln, die die Produktion von Kunst und von kulturellen Angeboten auch unter den Bedingungen von Corona ermöglichen." Kulturproduktion müsse wieder gefördert werden. "Damit erübrigt sich dann auch ein Stück weit die Frage, inwiefern wir Künstlerinnen und Künstler in Hilfssysteme verweisen müssen, weil wir dann wieder fördern, dass sie Kunst schaffen können", sagte der Vorsitzende des SPD-Kulturforums.

>> Den Artikel findet Ihr hier

 

Hilfe auf Länder- und kommunaler Ebene?

Offenbar bringen einzelne Kommunen Hilfen für die freie Kulturszene auf den Weg, oder haben diese bereits auf den Weg gebracht. Es lohnt sich also auch, sich direkt in den Regionen über Hilfsmaßnahmen zu informieren. Hier zwei Beispiele:

>> Braunschweig: Grünes Licht für städtischen Corona-Hilfsfonds

>> Stadt Essen: 500.000 Euro für die freie Kulturszene

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Update 29.04.2020, 11:40 Uhr:

Corona-Krise: Bund startet Soforthilfeprogramm für freie Orchester und Ensembles

Hier eine interessante Info für Tangomusiker (z.B. das Cuarteto Rotterdam):

Auf juris.de ist folgende Meldung zu lesen (Auszug): „Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung…./ Das Soforthilfeprogramm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden und dass die Projektorchester und Klangkörper nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.“

>> Zur ganzen Meldung geht hier

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Update 29.04.2020, 8:55 Uhr:

  • Ausfallhonorare

  • Strukturfonds für die Kultur

 

Liebe Tango-Community,

heute gibt es neue Infos aus der Kulturpolitik, sprich von Frau Monika Grütters. In einem Bericht bei rbb24 heißt es: „Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen werden Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 Prozent ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.“ Das sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem rbb. „Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallhonorars sei, dass der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Bei Honoraren bis zu 1.000 Euro pro Veranstaltung werden 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt, bei Gagen darüber sind es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro.“ Grütters hofft auf ähnliche Lösung bei kommunalen Kunstbetrieben.

„Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe wird verhandelt. Der Kulturrat hat einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro ins Spiel gebracht.“

>> Hier der Link

Auch hier stellen sich offene Fragen: Wer profitiert davon? Es geht ja nur um vom „ Bund geförderten Kulturinstitutionen.“ Viele von uns dürften also weiterhin gespannt sein auf den „Strukturfonds für die Kultur“. Wir halten Euch dazu auf dem Laufenden.

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Update 25.04.2020, 20:10 Uhr:

Grundsicherung (ALG 2) und KSK

Liebe Tango-Community,

außer der Reihe hier ein kleines Update, weil es aktuell eine Frage zum Thema Grundsicherung und Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) gibt. Einige sind der Meinung, dass man bei Inanspruchnahme der Grundsicherung (ALG 2) die Mitgliedschaft in der KSK aufs Spiel setzt. Dem ist laut Fritz Güntzler (MdB) nicht so. Auf seiner Homepage ist zu lesen: „In einer Pressemitteilung des Vereins KUNST e.V. wurde mitgeteilt: „Wer Grundsicherung beantragt, muss jedoch die Künstlersozialkasse verlassen und kann später Schwierigkeiten bekommen, wieder aufgenommen zu werden.“

Güntzler, der auch immer wieder Anfragen von Künstlerinnen und Künstlern hatte, hat sich daraufhin an die Künstlersozialkasse (KSK) gewendet und hatte um klärende Auskunft gebeten: „Laut KSK kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung werden dann über die Grundsicherung gezahlt, die Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Versicherte weiterhin an die KSK.“

>> Hier der Link

Auf jeden Fall sollte jeder Solo-Selbstständige überlegen, ob er die Grundsicherung in Anspruch nimmt, wenn ggf. die Soforthilfen nicht greifen. Es könnte (je nach persönlicher Lebenslage) sogar vorteilhafter sein. Hier ein paar Fakten, die auf der ver.di-Homepage zu finden sind:

Bei Anträgen auf Grundsicherung zwischen März und Juni erfolgt für sechs Monate

  • prinzipiell keine Vermögensprüfung und ein angemessenes Vermögen wird nicht angerechnet.

  • Zudem werden Miet- und Heizkosten für die Wohnung für "Neukunden" der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Krise in voller Höhe übernommen.

  • Die Arbeitsagentur hat inzwischen einen (für die Übergangszeit) wesenlich vereinfachten, 5-seitigen neuen Antrag auf Grundsicherung erstellt.

  • Der Wermutstropfen: Die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt (für alle betroffenen Erwerbstätigen) bestehen.

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Rückblick: Videokonferenz am 22.04.2020

Ziel: Aufbau Tango Community Netzwerk

 

Aus der FB-Gruppe "Tangoszene retten: Tangoprofis gemeinsam gegen den Coronavirus" heraus wurde gestern eine Zoom-Videokonferenz durchgeführt, die sich an Tangoprofis aus dem gesamten deutschsprachigen Raum gerichtet hat. Teilgenommen haben Tangoprofis aus Berlin, Saarbrücken und Stuttgart. Das Meeting war nicht als Gründung einer bundesweiten Tango-Organisation o.ä. gedacht, sondern als ein erster Impuls dazu und ergänzend zu einer Berliner Initiative zu sehen. Die Gruppe war/ist nicht repräsentativ und spricht natürlich nicht für die ganze Szene. Hier die wesentlichen Punkte, die besprochen wurden:

1.: Ziel: Möglichst viele bundesweite Tango-Professionals ins Boot holen und über alle Befindlichkeiten hinweg übergeordnete Punkte auf die Tagesordnung setzen, damit die Tangoszene eine Stimme hat (politische Forderungen, Außendarstellung, um weitere Menschen für den Tango zu begeistern, Austausch/Hilfe untereinander sowie Hilfe bei Punkten wie Steuern, Rechtsfragen, Gema, Mietrecht etc.)

2.: Anbindung der Tango-Professionals an bestehende Organisationen (ver.di, VGSD o.ä.), um die Schlagkraft zu erhöhen und vom Know How zu profitieren (Tenor war, dass die Tangoszene insgesamt wahrscheinlich zu klein ist, um ernsthaft Forderungen stellen zu können)

3.: Ausbau Netzwerk und Planung weiterer Zoom-Videokonferenz(en)

Zum Aufbau des Netzwerkes wurde die FB-Gruppe „Tango Community Netzwerk“ gegründet. Die Gruppe steht allen interessierten Tango-Professionals offen, die dabei sein wollen (mit der Bitte, der Gruppe mit Eurem Klarnamen beizutreten):

 >>Die Gruppe findet ihr hier

Für alle, die nicht bei Facebook sind, gibt es die Möglichkeit, sich unter https://www.tango-argentino-online.com/tango-community in die Gruppe „Tango Community Netzwerk: Die Profigruppe“ einzutragen. Dort werden dann alle von den Administratoren online gestellten Posts gespiegelt.

 

Diese Info bitte weitertragen!!

 

Wir sehen uns bei der nächsten Videokonferenz!

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Update 25.04.2020, 20:10 Uhr:

 

Grundsicherung (ALG 2) und KSK

 

Liebe Tango-Community,

außer der Reihe hier ein kleines Update, weil es aktuell eine Frage zum Thema Grundsicherung und Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) gibt. Einige sind der Meinung, dass man bei Inanspruchnahme der Grundsicherung (ALG 2) die Mitgliedschaft in der KSK aufs Spiel setzt. Dem ist laut Fritz Güntzler (MdB) nicht so. Auf seiner Homepage ist zu lesen: „In einer Pressemitteilung des Vereins KUNST e.V. wurde mitgeteilt: „Wer Grundsicherung beantragt, muss jedoch die Künstlersozialkasse verlassen und kann später Schwierigkeiten bekommen, wieder aufgenommen zu werden.“

Güntzler, der auch immer wieder Anfragen von Künstlerinnen und Künstlern hatte, hat sich daraufhin an die Künstlersozialkasse (KSK) gewendet und hatte um klärende Auskunft gebeten: „Laut KSK kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung werden dann über die Grundsicherung gezahlt, die Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Versicherte weiterhin an die KSK.“

>>Hier der Link 

 

Auf jeden Fall sollte jeder Solo-Selbstständige überlegen, ob er die Grundsicherung in Anspruch nimmt, wenn ggf. die Soforthilfen nicht greifen. Es könnte (je nach persönlicher Lebenslage) sogar vorteilhafter sein. Hier ein paar Fakten, die auf der ver.di-Homepage zu finden sind:

Bei Anträgen auf Grundsicherung zwischen März und Juni erfolgt für sechs Monate

  • prinzipiell keine Vermögensprüfung und ein angemessenes Vermögen wird nicht angerechnet.

  • Zudem werden Miet- und Heizkosten für die Wohnung für "Neukunden" der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Krise in voller Höhe übernommen.

  • Die Arbeitsagentur hat inzwischen einen (für die Übergangszeit) wesenlich vereinfachten, 5-seitigen neuen Antrag auf Grundsicherung erstellt.

  • Der Wermutstropfen: Die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt (für alle betroffenen Erwerbstätigen) bestehen.

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Update 23.04.2020, 17:25 Uhr:

 

  • Soforthilfe Berlin: Post von der Senatsverwaltung für Finanzen

  • Vereinfachung Verlustvortrag

 

Liebe Tango-Community,

heute hat die IHK Berlin darüber informiert, das Empfänger von Soforthilfen in den nächsten Tagen elektronische Post von der Senatsverwaltung für Finanzen erhalten werden. Es wird darum gebeten, „noch einmal zu überprüfen, ob die Antragsteller auch tatsächlich antragsberechtigt gewesen sind. In der Mail werden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden.“

Bund und Länder bringen neue Hilfen auf den Weg: Eine Vereinfachung von Verlustvortrag soll zusätzliche Liquidität schaffen. Demnach ist es möglich, jetzt kurzfristig einen Teil der Steuererstattung geltend zu machen, die einem ohnehin später zustehen würde. Die IHK Bondesee-Oberschwaben dazu: „Betriebe drohende Verluste des Jahres 2020 mit den Vorauszahlungen auf Basis des Jahres 2019 verrechnen können. Dadurch reduzieren sich die Vorauszahlung, die schafft schnell weitere Liquidität für die Betriebe. Normalerweise können Verluste nicht im laufenden Jahr, sondern bei der nächsten Einkommens- oder Körperschaftssteuererklärung geltend gemacht werden. Durch den aktuellen Beschluss können Betriebe bei den Vorauszahlungen der Einkommens- oder Körperschaftssteuer pauschal bis zu 15 Prozent geltend machen. Höhere Corona-bedingte Verluste können weiterhin erst über die Steuererklärungen geltend gemacht werden. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen können zudem auf Antrag erstattet werden. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer –Vorauszahlungen. In beiden Fällen kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden.“

>>Hier ist der Link

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Update 22.04.2020, 9:45 Uhr:

 

  • Neues vom Infektionsschutzgesetz

  • Tangokurse in kleinen Gruppen möglich?

  • Umfrage VGSD

 

Guten Morgen liebe Tango-Community,

das Bemühen, in der weiterhin bestehenden Planungsunsicherheit optimistische Perspektiven aufzuzeigen, ist auf vielen Seiten vorhanden. Nützt ja auch nichts: Es muß weitergehen - und es wird weitergehen. Andere Länder in dieser Welt haben sicher mit ganz anderen Problemen zu kämpfen. Trotzdem sollte gerade die Kreativ- und Kulturszene - und damit auch die Tangoszene - ihre Interessen selbstbewußt vertreten. Vor allem dann, wenn von Woche zu Woche klarer wird, dass wirtschaftliche Interessen immer wichtiger werden und einflußreiche Lobbyverbände bei politischen Entscheidungen mitreden.

 

Thema Infektionsschutzgesetz:

Der Berliner Senat hat am 20.04.2020 folgende Information zum Thema „Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverbot und Quarantäne“. Darin heißt es u.a.: „Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus angeordnet. Diese Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch nach den §§ 56 ff. IfSG.

Das Land Berlin bietet Unternehmen jedoch verschiedene Instrumente an, um Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen.

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Update 20.04.2020, 12:30 Uhr:

News aus Bayern: Künstler erhalten 1.000 Euro pro Monat

Info aus dem Liveblog vom ZDF:

„Bayern will in der Corona-Krise den Künstlern im Land monatlich mit 1.000 Euro finanziell unter die Arme greifen. Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon geholfen werde, gebe es zugegebenermaßen eine Gruppe, "die durch jedes Raster fällt". Die rund 30.000 Künstler, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien, würden daher monatlich 1.000 Euro bekommen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im Landtag in München an.“

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Update 20.04.2020, 10:30 Uhr:

 

  • Soforthilfe des Bundes: Wirtschaftsminister der Länder wollen Pauschale der Lebenshaltungskosten als Teil der Soforthilfe

  • Grundsicherung

  • Umfrage vom VGSD

 

Liebe Tango-Community,

eine neue Corona-Woche liegt vor uns. Und die Diskussionen um Soforthilfen, Grundsicherung, Lockerungen und andere Themen gehen munter weiter. Gestern hat der VGSD Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.) berichtet, dass die Wirtschaftsminister der Länder eine Pauschale für Lebenshaltungskosten als Teil der Soforthilfe wollen. Es heißt u.a.: „Bei einem Großteil der Selbstständigen, die im Homeoffice arbeiten oder direkt beim Kunden bzw. am Veranstaltungsort gibt es neben der Handyrechnung aber nur wenige betriebliche Kosten. Die weggebrochenen Einnahmen fehlen bei den meisten Solo-Selbstständigen an einer ganz anderen Stelle, nämlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, der privaten Miete (die oft ein Arbeitszimmer umfasst) und der Krankenversicherung.“, und weiter: „Konkret schlagen die Länder vor, dass alle Selbstständigen, die „ihre Dienstleistung außer Haus und beim Kunden erbringen“ einen monatlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro erhalten. Sie sollen hierzu lediglich nachweisen müssen, dass sie „coronabedingt substantielle Umsatzeinbrüche“ von mindestens 50 Prozent haben. Die Zahlung soll auf drei Monate begrenzt sein und zusätzlich zu dem Zuschuss zu den Betriebskosten ausgezahlt werden.“

>> Zum ganzen Bericht geht es hier

Das wäre aus unserer Sicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung - und wir werden das Thema weiterhin aufmerksam verfolgen. Auch von unserer Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) gab es in den letzten Tagen neue Statements (wir haben bereits darüber informiert). In der FAZ verweist sie weiterhin auf bestehende Programme. Zitat: „Die Bundesregierung hat milliardenschwere Hilfspakete geschnürt, die auch und ganz gezielt notleidenden Kreativen gelten.“ Not und Verzweiflung von Künstlern und Kreativen in der aktuellen Krise seien groß. Zudem gebe es Vorbehalte, die Angebote des Sozialschutz-Pakets zu nutzen. „Umso mehr appelliere ich vor allem an die solo-selbstständigen Künstler und Kreativen, jetzt die niedrigschwellige Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen.“ Grütters verwies etwa auf die Übernahme der Wohn- und Heizkosten.“

>> Der Artikel in der FAZ ist hier zu finden

Das klingt halbherzig. Zumal Arbeitsminister Hubertus Heil die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes fordert, damit Angestellte und Arbeiter nicht auf die Grundsicherung zurückgreifen müssen. Solo-Selbstständigen und Künstlern mutet man das jedoch zu. Und ganz so niederschwellig, wie Monika Grütters den Zugang Grundsicherung anpreist, ist es offenbar nicht. S bleibt beispielsweise die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bestehen. Hinzu kommt, dass Carsten Linnemann (stellvertretender Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag) bei tagesschau.de vor Missbrauch von Corona-Hilfen warnt. Es heißt: „Schnelle Hilfen seien zwar angezeigt, sagte Linnemann der "Rheinischen Post". Finanzämter würden aber anhand der Steuererklärungen prüfen, ob die gezahlten Hilfen auch gerechtfertigt gewesen seien. "Unser Geld ist endlich. Wir können nicht jede Firma retten", sagte der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.“

Mehr Drohung geht nicht, wie wir finden.

Last but not least möchten wir auf eine Umfrage vom VGSD hinweisen: „Wie stark bist du als Selbstständige/r von der Corona-Krise betroffen?“ wird gefragt. Die Beantwortung der Fragen dauert rund 15 Minuten.

Die Antworten sind wichtig, damit der VGSD die richtigen politischen Forderungen stellen kann:
>> Hier der Link

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Update 17.04.2020, 18:25 Uhr:

Kulturrettungsfonds des Bundes?

Liebe Tango-Community,

zum Wochenende senden wir Euch noch ein paar Zeilen aus der Redaktion. Die Situation für unsere Branche ist weiterhin alles andere als rosig. In den nächsten 14 Tagen wird es die ersten Lockerungen geben. Die ersten Geschäfte öffnen wieder. Ein Stück Normalität kehrt eventuell wieder zurück. Doch wir haben die Befürchtung, dass die Kultur- und Kreativszene dabei vergessen wird. Gerade für die Club- und Tanzszene wird es so schnell keine Lockerungen geben. Hier muß gegengesteuert werden. Während die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters (CDU) ein eigenes Förderprogramm für Künstler und Solo-Selbstständige ablehnt, schlagen „Bündnis90 Die Grünen“ einen Kulturrettungsfonds des Bundes vor. Heute wurde darüber diskutiert - und wir halten Euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden. >> >>Hier der Link

Und auch im TAGESSPIEGEL wurde ein Appell von Gerhart Baum veröffentlicht. Überschrift: "Freischaffende Künstler sind systemrelevant“. Darin schreibt er u.a.: „Wer kämpft im Bundestag jetzt für die Durchsetzung kultureller Belange? Dort gibt es doch einen Kulturausschuss. Warum setzt sich die zuständige Kulturstaatsministerin nicht an die Spitze der Bewegung?“.

>>Den ganzen Text findet Ihr hier

 

Wenn die Kultur tatsächlich vergessen werden sollte, regen wir einen Marsch der Kulturschaffenden an!

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Update 07.04.2020, 9:20 Uhr:

Künstlernothilfe und andere aktuelle Themen

 

  • Künstlernothilfe

  • Schadensersatz auf Grundlage §56 IFSG

  • Videokonferenz bundesweite Tangoszene

 

Liebe Tango-Community,

nach dem ersten Aufatmen in der vergangenen Woche folgte in den letzten Tagen eine gewissen Ernüchterung. Beispiel Berlin: Dort wurde die Soforthilfe eingestellt und in ein sogenanntes einheitliches Bundesprogramm überführt. Der Haken: Künstler und Solo-Selbstständige, die z.B. keine Gewerberäume angemietet haben und damit auch keine Betriebskosten ausweisen können, können die Massnahme offenbar nicht in Anspruch nehmen.

Künstlernothilfe:

Im lesenswerten Artikel „Der Groschen ist gefallen“ von Petra Kohse, der in der Berliner Zeitung erschienen ist, heißt es (Auszug): „…Dennoch sieht Berlin seine Möglichkeiten jetzt erschöpft und im Weiteren den Bund in der Pflicht. Dieser aber bietet lediglich einen temporär erleichterten Zugang zur Grundsicherung (ALG II) – und Betriebskostenzuschüsse. Puppenspieler oder Musiker haben jedoch keine Betriebskosten. Und deshalb ist der Groschen jetzt gefallen: Etliche Künstlerverbände in Berlin, vom Berufsverband bildender Künstler*innen in Berlin bis zum Verein Zeitgenössisches Musiktheater Berlin, nennen die vor zwei Wochen getroffene Entscheidung des Bundes „unbegreiflich“ und bezweifeln, dass ALG II kostengünstiger sein wird als ein Einmalzuschuss…“

>> Hier der Link zum Artikel

Aus unserer Sicht muß sich die bundesweite Tangoszene möglichst schnell organisieren und sich für die Zukunft rüsten. Dazu gehört auch die Überlegung, sich einem bestehenden Verband anzuschließen. Dazu planen wir eine Video-Konferenz, wenn die Bereitschaft innerhalb der bundesweiten Tangoszene vorhanden ist, um erste mögliche Schritte zu besprechen. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie groß das Interesse ist, bitten wir um Zusendung per E-Mail an info@tango-argentino-online.com

 

Schadensersatz auf Grundlage von §56 IFSG (Infektionsschutzgesetz)

Auch über dieses Thema haben wir in dieser Gruppe bereits mehrmals informiert. Bei „Legal Tribune Online“ (LTO) ist ein Interview mit Professor Niko Härting (Rechtsanwalt bei Härting Rechtsanwälte) und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin). Dort heißt es u.a. (Auszug): „Neben der Frage, ob man trotz Schließung noch seine Miete zahlen muss, rückt vor allem das Thema Entschädigung in den Vordergrund. Betriebsschließungen, Veranstaltungsabsagen, etc. - all das sind Maßnahmen, die ja auf Grundlage der §§ 28 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) getroffen wurden. Es liegt auf der Hand, dass dieses Gesetz den Menschen, die im Interesse von uns allen ein "Sonderopfer" erbringen, auch eine entsprechende Entschädigung gewähren muss.“

>> Hier der Link zum Interview

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Update 06.04.2020, 9:55 Uhr:

 

Soforthilfe und Liquiditätsplanung

 

Liebe Tango-Community, es geht mit neuen Informationen rund um die Corona-Krise in die neue Woche. Dabei versuchen wir, wirklich nur die wichtigsten Infos zu bündeln und hier weiterzugeben.

 

Auf der Homepage von ver.di ist aktuell ein Passus zum Thema Liquiditätshilfe inklusive einem Link zu einem Erklärvideo des Steuerberaters Lutz Spieker zu finden. Hier ein Auszug: „Wer eine (Landes-)Liquiditätshilfe beantragt hat, tut gut daran, sich mit den jeweiligen Bedingungen beschäftigen. - Beispielsweise erläutert der Steuerberater Lutz Spieker in einem Erklärvideo von knapp einer halben Stunde Länge die Formulare mit der gebotenen Ruhe und auch, wie eine einfache Liquiditätsplanung aussieht. Die ist notwendig, um keine falschen Zahlen oder Angaben zu liefern, weil in dem Fall alle Programme mindestens mit Rückzahlung, im Extremfall mit Strafbarkeit drohen.“

 

Das Erklärvideo ist wie folgt untergliedert:

 

Teil 1

- Voraussetzungen für den Antrag

- Wer wird gefördert?

- Was wird gefördert?

- Finanzierungsengpässe & Schwierigkeiten

- Wie wird gefördert?

- Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

- Wird ein Nebenerwerb gefördert?

- Wie viele Anträge kann ich stellen?

- Beschäftigungsgruppen Berechnung

- Liquiditätsengpass für 3 Monate

- Privatvermögen einsetzen?

- Durchschnittlicher Lebensunterhalt

- Erläuterung Wirtschaftslage?

 

Teil 2

- Liquiditätsplanung

- Erläuterungstext für den Antrag

 

Teil 3

- Der Antrag

Fazit

 

>> Hier noch einmal der Link zur ver.di-Homepage

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Update 03.04.2020, 9:10 Uhr Uhr:

 

Frage des Tages: Soforthilfe oder Grundsicherung? Oder beides?

 

Liebe Tango-Community,

 

wir hoffen, es geht Euch allen gut und Ihr seid gesund. Derzeit wird viel darüber diskutiert, welchen Antrag Soloselbstständige und Künstler stellen sollen (Soforthilfe in Form von Zuschüssen - oder eher Antrag auf Grundsicherung - oder vielleicht beides?). Die Frage ist offenbar nach wie vor nicht einfach (oder gar nicht) zu beantworten. An dieser Stelle verweisen wir wiederholt gerne auf die Homepage von ver.di, wo viele Fragen tagesaktuell erörtert werden.

Aus unserer Sicht kommt es im Moment in erster Linie darauf an, finanzielle Hilfen so schnell wie möglich zu vergeben. Es kann also sein, das später genauer geprüft wird, wer welche Maßnahmen in Anspruch genommen hat, und ob das okay war. Wenn es zu einer sogenannten „Überkompensation“ kommt, kann es also zu Rückzahlungsforderungen kommen. Wir raten dazu, sich im Zweifel an die Ansprechpartner bei den zuständigen Stellen zu wenden:

>> Hier noch einmal der Link zur ver.di Homepage mit wichtigen FAQs

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Update 02.04..2020, 14:30 Uhr:

 

Corona-Soforthilfe:
Offene Fragen? Hier kommen die Antworten!

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt auf seiner Homepage Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

  • Muss ich den Liquiditätsengpass, den mein Unternehmen durch die Corona-Krise erlitten hat, nachweisen?

  • Kann die Soforthilfe mit anderen Beihilfen kombiniert werden?

  • Warum gibt es jetzt doch anders als geplant in manchen Bundesländern Doppelzahlungen von Land/Bund, in anderen Ländern dagegen nicht?

  • Wie wird hinterher geprüft, ob nicht eine „Überkompensation“ vorlag?

  • Wie wird geprüft, ob Missbrauch vorliegt?

  • Ist die Soforthilfe des Bundes nur für das Weiterzahlen der laufenden Betriebskosten wie Miete, Leasing usw. gedacht? Und wer Probleme hat, seine Privatausgaben wie Miete und Einkäufe zu bestreiten, darf den Zuschuss für alle Ausgaben, beruflich wie privat einsetzen?

 

Das Gute an den Infos: Diese werden offenbar laufend auf den aktuellen Stand gebracht. Das zeigt, dass auch bei den zuständigen Stellen noch Unsicherheiten vorhanden sind und nachjustiert wird.
>>Hier der Link

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Update 01.04..2020, 14:40 Uhr:

 

Steuerberater antwortet auf wichtige Fragen zur Corona-Soforthilfe

 

Bei Gründerlexikon ist ein Interview mit dem Steuerberater Daniel Reich erschienen. Er beantwortet hier die wichtigsten Fragen für Selbstständige und Freiberufler: „Die diversen Soforthilfen vom Bund und vom Land sorgen bei vielen Selbständigen und Freiberuflern für Erleichterung, aber auch für viele offene Fragen. Nicht zuletzt deshalb, weil jedes Bundesland seine eigenen Regeln erlässt.“, heiß es bei Gründerlexikon:
>> Hier der Link zum Interview

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Update 31.03.2020, 9:10 Uhr:

 

Die Bundesregierung informiert:
Corona-Soforthilfen zur Existenzsicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmen

 

Viele haben es ja bereits mitbekommen: Seit gestern informiert die Bundesregierung auf ihrer Homepage über die Corona-Soforthilfen. Anträge können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Darauf möchten wir an dieser Stelle noch einmal hinweisen. Auf geführt werden alle wichtigen Punkte zur Antragstellung. Auch, wie sich die Soforthilfen steuerlich auswirken. >> hier der Link

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Update 30.03.2020, 12:45 Uhr:

Soforthilfe und Subventionsbetrug:

Im Netz wird verstärkt darauf hingewiesen, dass man beim Antrag auf Soforthilfe darauf achten sollte, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heißt es: „Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist…( )… „Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.“

Dies und andere Punkte sind in der gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachzulesen: >>Link

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Update 30.03.2020, 11 Uhr:

Grundsicherung auch für Selbstständige:

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über das Thema Grundsicherung und hat dazu einen FAQs online gestellt. Auch Selbstständige können Grundsicherung beantragen. Hier ein kleiner Auszug:

„Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben. Dies gilt unabhängig davon, welche Beschäftigungsform diese Person hat beziehungsweise ob sie überhaupt eine Beschäftigung hat. Sie können einen Anspruch auf Grundsicherung haben, sofern Sie und ggf. Ihre Familie (Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft) zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben.

Grundlegende Voraussetzungen sind: Sie müssen das 15 Lebensjahr vollendet und dürfen die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben. Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie müssen erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Punkt 8.1, Seite 29). Geplante Neuerung: Der Gesetzgeber plant, vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern. Nach aktuellem, vorläufigen Stand gilt: Wer ab dem 1. März und bis einschließlich dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen. Es ist nur zu erklären, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist. Nur bei erheblichem Vermögen findet eine Vermögensprüfung statt.“: >>Hier der Link

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Update 29.03.2020, 11:35 Uhr:

 

Soforthilfe-Webinar:

 

Hier ein weiterer informativer Link zum Börsenblatt zum Thema Corona-Soforthilfen. Neben den Links zu den Antragsformularen bietet der Börsenverein und das Börsenblatt ein Soforthilfe-Webinar an, das stattgefunden hat und online abrufbar ist.

 

Folgende Themen wurden besprochen:

 

  • Welche Hilfsgelder kann ich beanspruchen (Details zur Soforthilfe, sortiert nach Bundesländern, hier auf boersenblatt.net)?

  • Wie weise ich nach, dass ich einen Corona-bedingten finanziellen Engpass habe?

  • Wo und wie beantrage ich Soforthilfe im Rahmen des Sozialschutzpakts?

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich am Sofortprogramm für Betriebsmittelzuschüsse partizipieren?

  • Wie laufen Kreditvergaben, was mich ich beachten?

  • Kann ich Ländermittel beantragen, wenn mir den Bund schon hilft?

  • Überdies treffen beim Börsenverein nach wie vor zahlreiche Beratungsanfragen zu den Themen Arbeitsrecht und Mietkosten ein.

 

>> zum Video

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Update 28.03.2020, 11:05 Uhr:

Infos für Solo-Selbstständige und Künstler in der Corona-Krise:

Sehr hilfreich sind auch die Experten-Telkos, die der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) anbietet. Neben den Telkos sind auf der Homepage des VGSD jetzt auch Videos zu folgenden Themen zu finden (Auswahl):

  • "Corona-Soforthilfe – Wer kriegt Geld und wie viel? Was kann jeder selbst angesichts der Krise tun?“

- „Als von Corona betroffener Selbstständige/r Grundsicherung (ALG II) beantragen - bringt das was?“

  • "Verhandlungssicher durch die Corona-Krise: Miete und stornierte Aufträge – wie spreche ich jetzt über Geld?“

Und auch in der kommenden Woche stehen ein paar spannende Experten-Telkos im Kalender (am 30.03.2020 um 18 Uhr beispielsweise eine erste Fragestunde zur Beantragung der Grundsicherung“).

Um an den Experten-Telkos teilnehmen oder die Videos abrufen zu können, muß man teilweise mindestens Community-Mitglied beim VGSD sein. >> Hier der Link zur Homepage des VGSD

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Update 24.03.2020, 9 Uhr:

Die Bundesregierung informiert:
 

Für Selbstständige, Kleinstunternehmen und Künstler soll es Soforthilfen geben. Aktuelle Informationen dazu und zu anderen Themen wie Mietrecht, steuerliche Hilfsmaßnahmen etc. findet Ihr auf der Homepage der Bundesregierung: >> Link

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Soforthilfen in den Bundesländern:

 

Bund und Länder haben Soforthilfen auf den Weg gebracht. Auf der Homepage vom Börsenblatt ist eine informative Aufstellung über Soforthilfen in Form von Zuschüssen, Krediten und Darlehen zu finden. Hier der Link: https://www.boersenblatt.net/2020-03-23-artikel-milliardenschwere_unterstuetzung-soforthilfen_in_zeiten_von_corona.1835082.html

Auch die Seite gruenderlexikon.de informiert ausführlich über die aktuellen Möglichkeiten der Soforthilfe für Freiberufler, Unternehmen und Selbstständige in den einzelnen Bundesländern (auch Zuschüsse und zinslose Darlehen sind dabei!). Siehe https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

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Auszug aus der Facebook-Gruppe:

In den letzten Tagen haben wir ausführlich darüber informiert, welche Möglichkeiten der Existenzsicherung es für Selbstständige/Freelancer gibt. An dieser Stelle versuchen wir, die verschiedenen Themen zusammenzufassen:

 

1.: Verdienstausfall: Entschädigung auf Basis IFSG - Infektionsschutzgesetz §56:

 

Dieses Thema hat uns in den letzten Tagen bereits sehr beschäftigt. Anspruch hat normalerweise nur, wer vom zuständigen Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird oder einem Tätigkeitsverbot (vom Gesundheitsamt) unterliegt. Wir sind jedoch nicht sicher, ob dieses Gesetz in den einzelnen Bundesländern in Zeiten der Coronakrise großzügiger ausgelegt wird. Links zu diesem Thema (Merkblätter, Anträge etc. findet Ihr in den einzelnen Posts in dieser Gruppe). Unser Tipp: Fragt direkt beim jeweils zuständigen Amt nach.

 

2.: Hilfspaket für Solo-Selbstständige in den Bundesländern:

 

Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket. Details dazu wird es in der kommenden Woche geben (wir werden dann schnellstens darüber informieren).

 

Einzelne Bundesländer haben bereits Soforthilfen für Selbstständige auf den Weg gebracht. Teilweise als Zuschüsse (also keine Rückzahlung erforderlich!).
So kündigt das Land Sachsen zinslose, nachrangige Liquiditätshilfe-Darlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro für Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten Antragstellung Antragstellung über die SAB voraussichtlich ab 23. März 2020.

Das Land NRW kündigt ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kulturschaffende an.
Bayern hat eine Soforthilfe für selbstständige gestartet und auch Hamburg will kleinen Firmen und Selbstständigen schnell mit Bargeld helfen.

Auch für die anderen Bundesländer sind zahlreiche Punkte aufgeführt. Alle weiteren Infos incl. Links sind unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://www.bstbk.de/downl…/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

 

 

3.: Grundsicherung (Infos auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen)

 

Bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung soll für einige Monate auf die Vermögensprüfung verzichtet werden. Die Grundsicherung wird bei der Arbeitsagentur beantragt.

Hier der Text:

"Wer infolge der Corona-Krise plötzlich kein Einkommen mehr hat, muss dennoch weiter seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu steht in Deutschland das System der Grundsicherung zur Verfügung. Sie steht nicht nur Arbeitnehmern offen, sondern auch Selbständigen. Um schnell und unbürokratisch zu helfen, soll nun für einige Monate auf die dabei grundsätzlich vorgesehene Vermögensprüfung verzichtet werden."
Und hier der Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html 

 

 

4.: Steuern auf Spendeneinnahmen (z.B. über Spendenkampagnen/Fundraising):

 

Zum Thema Steuern auf Spendeneinnahmen gilt nach Auskunft eines Steuerberaters:

- Die Einnahmen (z.B. Spendenaufruf über Crowd-Funding) unterliegen ganz normal der Einkommensteuer.

- Bezüglich der Umsatzsteuer gilt folgendes: Sofern die Spenden ohne Gegenleistung erfolgen, keine Umsatzsteuer, bei einer Gegenleistung unterliegt die Einnahme der Umsatzsteuer.
Auf der Homepage vom "German Crowdfunding Network" gibt es weitere Infos zum Thema Crowdfundig und Steuern (>>Link zur PDF)

 

5.: Aussetzung und Stundung von Steuern/Abgaben

Auf der Homepage vom Bundesministerium der Finanzen heißt es: "Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden ein BMF-Schreiben abgestimmt, mit dem betroffene Steuerpflichtige mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden."
Es geht u.a. um Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung von Vorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen (>>alle Infos hier)

 

6.: Mietrecht Gewerbemieten:

 

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz sollen Wohn- und Gewerberäume vor Kündigungen geschützt werden: >>Link 

7.: GEMA und Live-Streams von Veranstaltugen:

Wer in diesen Zeiten eine Milonga oder Tangokurse online anbieten möchte, sollte die GEMA im Blick haben. Auf der Homepage der GEMA heißt es:

„Liebe Veranstalter und Musiknutzer,

wie auch Sie verfolgen wir sehr genau die Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Verordnungen in einzelnen Regionen führen dazu, dass geplante Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen…“

Für Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen heißt das, bestehende Lizenzverträge müssen nicht gekündigt werden, sondern laufen weiter. Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, auf der eigenen Website o.ä.) bietet die GEMA Tarife an.“

Hier der Link: https://www.gema.de/aktuelles/news/live-streams-von-veranstaltungen/

 

8.: Weitere Themen/Infos:


Wichtige Links für Selbstständige zum Thema Coronavirus:

Auf der Homepage des VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschand e.V.) werden zahlreiche Informationen bereitgestellt (u.a. Beitragsreduzierung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, Formular zur Anpassung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für KSK-Versicherte etc.). Zu finden unter https://www.vgsd.de/corona-die-wichtigsten-links-fuer-selbststaendige/

 

 

Fragenkatalog zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise:

 

Die Bundessteuerberaterkammer hat einen Fragenkatalog veröffentlicht. Dieser „FAQ-Katalog“ bietet eine erste Orientierung für Fragen, die im unternehmerischen Alltag im Kontext der Corona-Krise auftauchen. Auch für Selbstständige interessant!!!
Hier der Link:

https://www.bstbk.de/downl…/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

 

 

Spendenaufrufe:

Auf unserer Sonderseite "Coronavirus trifft die Tangoszene" rufen wir unsere Leser*Innen dazu auf, für die Tango-Professionals zu spenden. Wir nehmen alle Spendenaufrufe aus dem deutschsprachigen Raum auf. Infos können uns per E-Mail an kerstin@tango-argentino-online.com zugesendet werden.
>> zur Sonderseite

GEMA und andere laufende Kosten:

Wenn Ihr GEMApflichtig seid, könnt Ihr  bei der GEMA anrufen und um Aufschub der anstehenden Zahlungen bitten. Das ist auch in anderen Bereichen denkbar (Miete etc.)

Alle Angaben ohne Gewähr!

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